Update zu den staatlichen Corona-Hilfen


29 December 2020

Rugby Verband Rheinland-Pfalz

Erstellt von Rugby Deutschland

Liebe Mitglieder, 

Wir hoffen ihr hattet trotz der schmerzhaften Einschränkungen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. Wie wir alle wissen ist die Finanzierung des Organisierten Sports immer herausfordernd, ein Effekt der durch besonderen Umständen der Corona-Pandemie bedauerlicherweise potenziert wird. Deshalb wollen wir Euch zum Jahresabschluss noch einmal einige ergänzende Informationen zu den vom Bund auf den Weg gebrachten finanziellen Hilfspaketen für Breiten- und Leistungssport an die Hand geben. 


November- und Dezemberhilfen

Bereits in unserem per Mail am 26. November versandten Rundschreiben mit dem Betreff “Aktuelle Informationen zu den Corona-Beschränkungen durch Bund und Länder” hatten wir auf die sogenannten “Novemberhilfen” hingewiesen. Nicht zuletzt aufgrund der weiteren Verschärfungen bei den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen hat der Bund dieses Hilfsprogramm mittlerweile auch für den Monat Dezember fortgeschrieben. Gleichzeitig wurden auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Beantragung präzisiert. Zwar müssen Vereine die einen Hilfsantrag auf Basis der “November- und Dezemberhilfen” stellen möchten weiterhin zumindest eine:n Beschäftigte:n bis zum Stichtag 29. Februar 2020 nachgewiesen haben, allerdings muss diese Beschäftigung nicht in Vollzeit ausgewiesen werden, d.h. der/die Beschäftigte muss nicht in Vollzeit beim Verein eingestellt sein. Dadurch wird die Zugangshürde für Sportvereine erheblich gesenkt. 

Auch der Punkt Einnahmen wurde spezifiziert. Demnach wird auch bei gemeinnützigen Unternehmen (bzw. Sportvereinen) ausschließlich auf die am Markt erzielten Umsätze abgestellt, d.h. dass beispielsweise Spenden, Mitgliedsbeiträge oder auch Zuwendungen der öffentlichen Hand nicht zu den Einnahmen gemäß der Regularien der November- und Dezemberhilfen zählen. 

Insgesamt gestaltet sich der gesamte Prozess der Beantragung dieser Hilfsgelder weiterhin als nicht sonderlich eingängig, dennoch möchten wir Euch ausdrücklich empfehlen gemeinsam mit Euren Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen einmal zu prüfen, ob Euer Verein sich gegebenenfalls für diese Form der staatlichen Unterstützung qualifiziert. 


Jahressteuergesetz

Steuerlich bringt das Jahr 2021 einige hilfreiche Verbesserungen für Ehrenamt und Gemeinnützigkeit. Der Bundestag hat eine Anhebung der jährlichen Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro (bisher 2.400 Euro) sowie eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro (bisher 720 Euro) beschlossen. Die neuen Pauschalen gelten ab 1. Januar 2021 und sind ein wichtiger Schritt zur höheren Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Euren Vereinen. 

Nicht minder beachtenswert ist die Anhebung der Freigrenze für die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit auf 45.000 Euro pro Jahr. Für kleine Vereine mit Einnahmen von unter 45.000 Euro entfällt die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen. Somit haben die Vereine die Möglichkeiten Rücklagen, z.B. für Krisenzeiten, zu schaffen. Außerdem wurde ein flexiblerer Umgang mit Einnahmen ratifiziert, künftig können “Kleinspenden” bis 300 Euro (bisher 200 Euro) per Kontoauszug bestätigt werden. Damit entfällt für Eure (Finanz-)Vorstände bis zu diesem Betrag die aufwendige Ausstellung der Spendenbescheinigungen. Um die großzügigen Unterstützer bei Stange zu erhalten empfehlen wir selbstverständlich dennoch zumindest eine individuelle Danksagung.


Profisport

Gute Nachrichten gab es auch für das Programm “Coronahilfen Profisport”, welches im kommenden Jahr nicht nur mit den bereits verabschiedeten 200 Mio. Euro ausgestattet sein wird, sondern zusätzlich auch auf die Restmittel aus 2020 zurückgreifen können wird. Restmittel sind Mittel die für 2020 avisiert wurden, die aber beispielsweise aufgrund Corona-bedingter Absagen von Wettkämpfen und Lehrgängen nicht verausgabt werden konnten. 

Abschließend wünschen wir Euch einen guten Rutsch ins Jahr 2021. Die Verbandsführung wird bereits am 2. Januar zur ersten Präsidiumssitzung des neuen Jahres zusammenfinden, am 24. Januar möchte der Rugby-Bundesliga-Ausschuss in einer digitalen Tagung mit den Bundesligisten Vorschläge zum Wiedereinstieg in den Spielbetrieb erarbeiten, bevor am 25. Februar die Vertreter der Landesverbände in ihrem ersten offiziellen Arbeitstreffen des Jahres 2021 zusammenkommen werden. Unsere Geschäftsstelle wird ab dem 11. Januar wieder besetzt sein und freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. 

Bleibt bitte alle gesund! 
Euer Vorstand.