Schriftliches Umlaufverfahren zum Thema Vertreterregelung


23 February 2022

Rugby Verband Rheinland-Pfalz

Erstellt von Rugby Deutschland

Nach der Pandemie-bedingten Verschiebung des Deutschen Rugby-Tages in München stellen sich einige Themen nach wie vor mit Dringlichkeit. Ein wesentlicher Punkt ist eine Vertreterregel, die es ermöglicht, mit einfachem Registerauszug und entsprechender Ermächtigung an einem DRT teilzunehmen, wie das über Jahre ohne Satzungsgrundlage gehandhabt wurde.
 
Der Gesetzgeber hat bestimmte Übergangsregelungen geschaffen, die es erlauben, Alternativen anstelle einer Mitgliederversammlung anzuwenden, ohne besondere Regelungen in der Satzung.
 
Das Präsidium hat in einem Präsidiumsbeschluss vom 5. Dezember 2021 entschieden, aufgrund von Art. 2 § 5 Abs. 3 des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie v. 27. März 2020“ diesen Beschluss im sogenannten Umlaufverfahren zu fassen. Er ist das Resultat der Arbeitsgruppe „Vertreterregelung“, wenig strittig und somit für ein Umlaufverfahren geeignet.
 
Wie schon per direktem Mailing möchten wir euch auch auf diesem Wege darüber informieren und das Umlaufverfahren durchführen. Gleichzeitig erhaltet ihr zu diesem Verfahren die erforderlichen Hinweise.
 
Das Präsidium bittet euch zu folgendem Thema um eine schriftliche Abstimmung:
 
Beschluss: Vertreterregelung
 
In den Anlagen befinden sich eine Beschreibung des Ablaufs, die Beschlussvorlage mit der Formulierung der Satzungsänderung und ein Stimmzettel, auf dem ihr eure Stimme durch Ankreuzen abgeben könnt.